Stets kompetent an Ihrer Seite
Die Zimmerei STOPPER bietet Ihnen einen umfassenden Service.
Er erstreckt sich unter anderem auf alle Arbeiten zur Sanierung von Gebäudeschadstoffen nach BGR 128 (PAK, PCB und Holzschutzmittel) sowie auf die Sanierung von Erzeugnissen aus Asbestzement nach Nr. 2.6 der TRGS 519, Anlage 4.
Nehmen Sie folgende Serviceleistungen von STOPPER in Anspruch:
Schadstoffsanierung ist nicht etwa nur in Gewerbeimmobilien ein Thema. Die Baustoffe von Wohngebäuden können ebenfalls Schadstoffe enthalten – neben Asbest oder Eternit beispielsweise polychlorierte Biphenyle (PCB), polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) oder künstliche Mineralfasern (KMF), letztere auch als Glaswolle oder Steinwolle geläufig. Die Beseitigung dieser als gesundheitsschädlich bekannten Materialien gehört unbedingt in die Hände von Fachleuten, ebenfalls Schimmel in Wohnräumen.
Einige in Wohnhäusern verbaute Materialien geben ihre Schadstoffe kontinuierlich in geringer, aber sich summierender Dosis ab: zum Beispiel Holzschutzmittel oder PAK. Andere werden erst zur Gefahr, wenn sie beschädigt wurden oder Arbeiten an ihnen stattfinden wie zum Beispiel Schleifen, Bohren oder Sägen an Eternitplatten oder Asbest. Eine erhebliche Gefahrenquelle bilden auch in Heimwerkertätigkeit ausgeführte Sanierungsarbeiten im Zusammenhang mit Asbestsanierung, PCB-Sanierung und weiteren bei Sanierungen anfallenden Schadstoffen. Hier kommt es praktisch immer zur Kontaminierung der Raumluft mit Schadstoffpartikeln, die unweigerlich eingeatmet werden.
Abzuraten ist auch von eigenmächtigen Entfernungsversuchen von Schimmel an Wänden oder Decken. Selbst wenn die Reinigung scheinbar erfolgreich verläuft, setzt sie mit bloßem Auge nicht sichtbare gesundheitsschädliche Pilzsporen des Schimmelbelags in die Atemluft frei. Außerdem erreicht eine von Laien ausgeführte Schimmelbeseitigung nicht immer alle Spuren, sodass sich bald erneut Schimmel ausbreitet. Eine Gefahr geht ferner von nicht sachgerecht verwendeten Chemikalien zur Schadstoffbeseitigung aus.
Schadstoffsanierung gehört ausschließlich in die Hände von professionellen Unternehmen. Die Zimmerei STOPPER in Rottenburg ist Sanierungsexperte und erfahren in der Beseitigung von Schadstoffen.
Wie können Sie feststellen, ob sich in ihrem Haus Schadstoffe befinden? Manche Schadstoffe können Sie riechen. Dabei handelt es sich um sogenannte leichtflüchtige Schadstoffe. Erhöhte Konzentrationen davon gelangen insbesondere bei Renovierungsarbeiten in die Raumluft: Farben, Lacke, Lösungsmittel, Klebstoffe und Kunstharze. Auch Holzpaneele, neue Möbel und Teppichböden dünsten über den Geruchssinn wahrnehmbare Schadstoffe aus. Die Abgabe dieser – leichtflüchtigen – Wohnraumgifte nimmt mit der Zeit wieder ab.
Misstrauisch werden sollten Sie, wenn Sie anhaltend in Ihrem Zuhause einen Geruch wahrnehmen, für den Sie keine Erklärung haben. Außer riechbaren Schadstoffen gibt es schädliche Substanzen in der Raumluft, die sich nur indirekt bemerkbar machen. Quält Sie oder ein anderes Haushaltsmitglied andauernder Hustenreiz oder Asthma, zeigt sich eine Allergie oder wirkt das Immunsystem angeschlagen, sollten Sie in Ihre Ursachenforschung unbedingt auch mögliche Schadstoffe in Ihren Räumen einbeziehen.
Schwerflüchtige Schadstoffe kommen hauptsächlich in Altbauten vor. Dort können sie über Jahrzehnte langsam, aber beständig die Raumluft belasten. Diese schädlichen Stoffe befinden sich vor allem im Hausstaub – verwirbelt in der Luft, aber auch an Objekten wie Polstermöbeln, Gardinen oder Teppichen.
Schadstoffe in Wohnungen und Häusern gefährden besonders Schwangere und Kleinkinder sowie Asthmatiker, Allergiker und immungeschwächte Personen. Aber sogar ohne persönlichen Schadstoffverdacht und bei gesundheitlichem Wohlbefinden können Schadstoffe in Wohnbereichen oder in Geschäftsräumen auf lange Sicht gesundheitsschädlich sein, zum Beispiel Krebs auslösen.
Einige Schadstoffe – darunter Asbest und Eternit – treten erst in die Raumluft über, wenn sie mechanisch bearbeitet oder entfernt werden. Das ist überwiegend bei Sanierungen der Fall. Neubauten sind keine Garantie für schadstofffreies Wohnen. Zwar gelten für neu errichtete Gebäude aktualisierte Bauvorschriften und es kommen moderne Materialien und Methoden zum Einsatz, doch ausschließen lassen sich Schadstoffe hier dennoch nicht. Mit speziellen Raumlufttests können Sie selbst eine Luftanalyse Ihrer Räume vornehmen. Sie entnehmen Proben und geben sie anschließend zur Untersuchung an ein Labor. Die Test-Sets zur Luftanalyse gibt es für leichtflüchtige und schwerflüchtige Schadstoffe, außerdem weiter spezialisiert für Holzschutzmittel, Wohngifte und Weichmacher.
Besonders einfach ist es für Sie, wenn Sie uns mit einer Analyse Ihrer Raumluft betrauen, erst recht, wenn Sie ohnehin Umbauten oder Sanierungen mit uns planen.
Unsere Spezialisten wissen um die kritischen Stellen für Schadstoffe in Gebäuden und führen darüber hinaus Untersuchungen auf PCB, Asbest und andere vorhandene Schadstoffe durch. Anschließend tun die Handwerker der Zimmerei STOPPER alles, um ihr Haus schadstofffrei zu bekommen. Dafür ist keine Aufgabe zu groß. Notfalls findet bei einer Altbausanierung sogar eine Entkernung des schadstoffbelasteten Hauses statt. Wir halten Sie dabei über die einzelnen Schritte auf dem Laufenden und sprechen alles mit Ihnen ab. Typische Fälle für Sanierungsarbeiten sind zum Beispiel:
Da jeder Entsorgungs- und Sanierungsfall anders ist, fallen auch die Rechnungen dafür unterschiedlich aus. Zimmerei STOPPER teilt Ihnen schon im Voraus eine Kostenschätzung mit. Zu den Kostenfaktoren einer Asbestentsorgung zählen neben den Arbeitsstunden unserer Mitarbeiter die behördlichen Kosten. Diese unterscheiden sich von Region zu Region.
Als Sondermüll gehört Asbest unbedingt auf die Deponie eines Abfallwirtschaftsbetriebes. Dafür muss er zuvor fachgemäß verpackt werden. Die Entsorgungskosten rechnet der Abfallwirtschaftsbetrieb nach Gewicht oder Volumen ab. Im Zuge der Asbestentsorgung verbrauchte Verpackungen oder Folien sowie ein eventueller Gerüstaufbau sind weitere Posten der Abrechnung.
Die Übernahme der Kosten für eine Asbestsanierung ist Sache des Hauseigentümers beziehungsweise Vermieters. Das Positive neben dem beseitigten gesundheitsgefährdenden Material: Die Maßnahme erhöht den Wert Ihrer Immobilie.
Zur Finanzierung der Asbestsanierung können Sie übrigens von verschiedenen Möglichkeiten Gebrauch machen:
Wir raten Ihnen, zur Planung der Kosten und Förderungsmöglichkeiten einen Steuerberater hinzuzuziehen. Es gibt einiges zu bedenken, unter anderem, dass sich erhaltene Förderungen und das Absetzen von der Steuer „beißen“ können, also sich nur eines von beidem wirklich rechnet oder beansprucht werden darf. Ein Steuerberater kalkuliert die für Sie günstigste Lösung.
Asbest wurde vielfach als Baustoff eingesetzt. Für eine mögliche Gesundheitsgefährdung durch Asbest ist es unter anderem von Bedeutung, ob es sich um fest oder schwach gebundenen Asbest handelt. Während fest gebundener Asbest erst bei mechanischem Einwirken seine gesundheitsschädlichen Fasern freisetzt, gelangen diese aus schwach gebundenem Asbest bereits bei leichten Erschütterungen in die Atemluft. Eine Rolle für die Haftungsfrage spielt auch der Zeitpunkt der Mängelerkennung.
Die bloße Tatsache, dass überhaupt Asbest verbaut wurde, entscheidet dagegen nicht über die Haftung – vorausgesetzt, der Baustoff wurde nicht gesetzeswidrig nach seinem Verbot verwendet. Fast immer ist davon auszugehen, dass zum Zeitpunkt des Immobilienbaus die Verwendung asbesthaltiger Materialien dem damaligen Stand der Wissenschaft und den Bauregeln entsprach.
Die Haftungsfrage bezüglich einer Asbestbelastung ist neben dem persönlichen gesundheitlichen Risiko außerdem für vermietende Immobilienbesitzer bedeutsam. Weisen die im Vermietungsobjekt vorhandenen asbesthaltigen Baustoffe Mängel auf, sind diese unverzüglich zu beseitigen. Bei Vermietung einer Wohnung oder eines Hauses sollten Vermieter schon in eigenem Interesse ihren Mieter über asbesthaltige Materialien informieren einschließlich der damit verbundenen Gesundheitsgefahr. Andernfalls kann es geschehen, dass ahnungslose Mieter in Heimarbeit und ohne Schutzmaßnahmen asbesthaltige Materialien herausreißen oder bearbeiten. Erfahren sie später von dem vorhandenen Asbest oder sind sie womöglich schon durch den Kontakt mit Asbest erkrankt, drohen Klagen.
Es ist ratsam, vor künftigen Neuvermietungen asbesthaltige Baustoffe aus einem Mietobjekt zu entsorgen. Damit ist das Haftungsrisiko einer Asbestbelastung erledigt. Zugleich hebt die Asbestsanierung den Wert der Wohnung oder des Hauses.
Die und Zimmerei STOPPER in Rottenburg hat für Sie die individuelle Lösung zur Schadstoffsanierung. Wir sind versiert in allen handwerklichen Schritten von Sanierungsarbeiten und kennen die aktuellen Gesetze dazu. Alle Arbeiten zur Sanierung von Gebäudeschadstoffen führen wir nach BGR 128 aus. Dabei sind wir auch schwierigen Sanierungsanforderungen gewachsen, wie zum Beispiel dem Sanieren von Asbestzementprodukten.
Machen Sie am besten noch heute Ihren Termin bei uns für ein fachkundiges Beratungsgespräch.